Einführung der "gesplitteten Abwassergebühr"
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 sind alle Städte und Gemeinden im Land verpflichtet, eine Aufteilung der Abwassergebühr vorzunehmen.
Die bisher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Beseitigung des Schmutzwassers, als auch die des Niederschlagswassers von Dächern, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen abdeckte, muss rückwirkend zum 01.01.2010 in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden.
Mit der Niederschlagswassergebühr wird also keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, sondern es wird lediglich die bestehende Abwassergebühr verursachungsgerecht aufgeteilt.
Für die künftige Schmutzwassergebühr wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr hingegen orientiert sich an der Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Flächen, von denen das Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Abwasseranlagen (Kanalisation, Kläranlage) gelangt, werden somit nicht veranlagt.
Um die zu versiegelten Flächen zu ermitteln, wurden spezielle Luftbildaufnahmen ausgewertet. Aus den Luftbildern kann jedoch nicht festgestellt werden, ob die einzelnen Teilflächen tatsächlich einen Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal haben oder ob Zisternen/Vorrichtungen für Niederschlagswassernutzung angeschlossen sind.
Eventuell wurde auch der Oberflächenbelag nicht richtig erkannt und der falschen Versiegelungsart zugeordnet. Diese Angaben wurden in einem weiteren Schritt, dem Selbstauskunftsverfahren, mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.
Die so ermittelten Flächen flossen in eine neue Kalkulation der Gebühren für die Jahre 2010 - 2012 ein. Die Gebühren betragen demnach
| für das Jahr |
2010 |
2011 |
2012 |
| Schmutzwassergebühr (nach cbm Frischwasserbezug) |
2,16 €/cbm |
2,19 €/cbm |
2,09 €/cbm |
| Niederschlagswassergebühr (nach qm versiegelter Fläche) |
0,23 €/qm |
0,39 €/qm |
0,26 €/qm |
Die am 19.12.2011 beschlossene neue Abwassersatzung wurde am 22.12.2012 amtlich bekannt gemacht und trat rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.