Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Esslingen; Gemeinde Neidlingen Änderung der Rechtsverordnung Wasserschutzgebiet Neidlingen Az.: 421-815.61-00027446
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Esslingen
Gemeinde Neidlingen
Änderung der Rechtsverordnung Wasserschutzgebiet Neidlingen
Az.: 421-815.61-00027446
Bekanntmachung gemäß § 95 Abs. 3 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) über die Auslegung des Verordnungsentwurfs zur Änderung des Wasserschutzgebietes Neidlingen
Das Landratsamt Esslingen – Untere Wasserbehörde – plant das Teileinzugsgebiet der Maurachquelle als Schutzgebiet aufzuheben, da die Maurachquelle bereits vom Leitungsnetz abgekoppelt und abgeleitet wurde und somit nicht mehr zur Versorgung verwendet werden kann. Damit sind die Voraussetzungen für ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) weggefallen und die bestehende Verordnung des Landkreises Esslingen vom 28.03.2001 soll geändert werden.
Für die Änderung der Rechtsverordnung ist das Landratsamt Esslingen – Untere Wasserbehörde zuständig.
Die Unterlagen (Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörigen Karten) können in der Zeit von
Montag, 22.06.2026 bis Mittwoch, 22.07.2026 - je einschließlich -
- in den Räumlichkeiten der Gemeinde Neidlingen, Bürgermeisteramt, Kelterstr. 1, 73272 Neidlingen
während der Öffnungszeiten (Montag und Donnerstag 08:00 – 13:00 Uhr, Dienstag 09:00 -12:00 Uhr, 16:00 – 18 Uhr)
- in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Wiesensteig, Bürgerbüro (EG), Hauptstr. 25, 73349 Wiesensteig
während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Montag 14:00 -18.00 Uhr, Donnerstag Geschlossen)
- sowie in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Esslingen – untere Wasserbehörde, Umweltschutzamt, 3. Stock, Raum 3.A06, Pulverwiesen 11, 73230 Esslingen a.N.
während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13:30 – 15:00, Donnerstag 13.30 – 18:00 Uhr)
in Papierform eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Esslingen, Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, § 95 Abs. 3 S. 3 WG.
Esslingen, den 09.06.2026






