Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Esslingen
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Esslingen
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Esslingen
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Esslingen über die Einsichtnahme der Hochwassergefahrenkarte gemäß § 65 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) im Einzugsgebiet der Lauter und Lindach mit Seitenzuflüssen im Bereich der Gemeinden Dettingen unter Teck, Holzmaden, Lenningen, Neidlingen sowie der Städte Kirchheim unter Teck, Owen und Weilheim an der Teck
Az.: 444-661.11-00039594
Im Einzugsgebiet der Lauter und Lindach mit Seitenzuflüssen auf Gemarkung Dettingen unter Teck, Holzmaden, Lenningen, Neidlingen, Kirchheim unter Teck, Owen sowie Weilheim an der Teck hat aufgrund umgesetzter Maßnahmen eine anlassbezogene Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten stattgefunden. Dabei wurden in einzelnen Bereichen Ausuferungsflächen des Überschwemmungsgebiets neu berechnet.
Die Aktualisierung in der Hochwassergefahrenkarte kann im Internet unter www.hochwasserbw.de unter dem Abschnitt „Karten & Steckbriefe - Hochwassergefahrenkarten“ mit einer Weiterleitung zu dem Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) unter Wasser, Hochwasser, Hochwassergefahrenkarten eingesehen werden.
Zudem können die Hochwassergefahrenkarten während der Sprechzeiten bei der unteren Wasserbehörde sowie bei den Gemeinden Dettingen unter Teck, Holzmaden, Lenningen, Neidlingen und den Städten Kirchheim unter Teck, Owen und Weilheim in digitaler Form eingesehen werden.
Der Hinweis auf die Möglichkeit, die aktualisierten Karten einzusehen erfolgt nach § 65 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung entfaltet das Überschwemmungsgebiet konstitutive Wirkung, d.h. es gilt als festgesetzt nach § 76 Abs. 2, Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 65 Abs. 1 WG.
Eine weitere öffentliche Bekanntmachung der Überschwemmungsgebiete erfolgt nach Abschluss der gebietsweisen Überrechnung der Hochwassergefahrenkarte in diesem Einzugsgebiet.
Esslingen am Neckar, den 30.07.2026





