Aktuelles: Gemeinde Neidlingen

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Neidlingen bewegt

Artikel vom 04.05.2022

Neidlingen bewegt

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Neidlingen bewegt

 

Es geht in großen Schritten voran in Neidlingen. Die Gemeinde Neidlingen beabsichtigt in die Städtebauliche Förderung des Regierungspräsidiums Stuttgart aufgenommen zu werden.

Hierzu bedarf es eines gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes (GEK) und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). Wir haben als starken und erfahrenen Partner die Kommunalentwicklung (KE) an unserer Seite.

Im Rahmen des GEK werden Ziele für die Gesamtgemeinde erarbeitet.

Das ISEK zeigt durch die vertieften vorbereitenden Untersuchungen konkrete Entwicklungsperspektiven zur Entwicklung des Ortskernes auf.

Der Betrachtungsraum des ISEK bezieht sich dabei auf den zentralen Ortskern. Dem ISEK vorangestellt sind die - ebenfalls im GEK untersuchten - großräumlichen Rahmenbedingungen und strukturellen Entwicklungen.

Im Rahmen des GEK werden vor allem folgende Themen zur perspektivischen Entwicklung der Gesamtgemeinde als auch für das Umfeld beleuchtet:

 

−             Freiraum und Naturraum

−             Demographie

−             Wohnen

−             Kommunale und soziale Infrastruktur

−             Wirtschaft und Gewerbe

−             Mobilität und Verkehr

−             Energie und Klimaschutz

 

Es werden somit die übergeordneten Bereiche wie beispielsweise die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Verkehrsbelastungen, Fördermöglichkeiten beleuchtet, aber auch die innerörtlichen Potentiale beschrieben und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Darüber hinaus ergeben sich durch die Aufnahme in die Städtebauliche Förderung auch direkte Fördermöglichkeiten für den einzelnen Bürger in Neidlingen.

Nach der Aufnahme in die Städtebauliche Entwicklung können diverse Fördermöglichkeiten /-gelder sowohl von der Kommune als auch von Einzelnen beantragt werden.

Sowohl für das GEK, als auch für das ISEK benötige ich IHRE aktive Mithilfe.

Durch Ihre Ideen und Gestaltungsvorschläge können Sie sich direkt einbringen und aktiv an der Zukunft von Neidlingen mitwirken.

Am 25.06.2022, von 10 bis 14 Uhr findet hierzu ein Bürgerworkshop in der Reußensteinhalle statt, zu dem ich Sie ganz herzlich einlade.

Sie erhalten an diesem Tag weitere Informationen zur Thematik und Sie können sich bereits aktiv an der Gestaltung beteiligen.

Aktive Bürgerbeteiligung ist für mich ein zentraler Baustein meiner Arbeit. Daher ist mir die Einladung zu dieser Veranstaltung und Ihre Beteiligung eine Herzensangelegenheit.

Ich freue mich auf Ihre Ideen, Ihr Mitwirken und Ihr zahlreiches Erscheinen am 25.06.2022 beim Bürgerforum.

 

Ihr Bürgermeister

Jürgen Ebler

  

Städtebauförderung in Neidlingen

 

Die Städtebauförderung stellt seit 51 Jahren einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg dar. Auch die Gemeinde Neidlingen hat bereits von Fördermitteln des Landes im Rahmen des Sanierungsgebiets „Ortskern“ in den Jahren 1996 bis 2005 profitiert. In dieser Zeit wurden der Gemeinde im Landessanierungsprogramm rund 1,25 Mio. € bewilligt.

 

Die Entwicklung der Ortsmitte soll weiter vorangetrieben werden. Aus diesem Grund plant die Gemeinde mit Unterstützung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) die Antragsstellung zur erneuten Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm. Notwendig hierzu sind die Erarbeitung eines Gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts (GEK) und eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK). Im Rahmen dieser Entwicklungskonzepte werden in Zusammenarbeit von Verwaltung, Gemeinderat, Stadtplanern der KE und der Bürgerschaft die städtebaulichen Missstände in Neidlingen aufgezeigt und die Ziele für die nächsten Jahre festgelegt. Aus diesem Grund ist am 25.06.2022 eine umfassende Bürgerbeteiligung geplant.

 

Die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm bietet sowohl der Gemeinde als auch Privateigentümern im Untersuchungsgebiet vielfältige Vorteile. Für Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wie bspw. die Neugestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen, kann die Gemeinde Fördermittel von 60 % der anfallenden Investitionskosten (Förderobergrenze 250 €/m²) erhalten. Auch für die Modernisierung von gemeindeeigenen Gebäuden und Gemeinbedarfseinrichtungen können Fördermittel (max. 36 % der Investitionskosten) beantragt werden. Die Anlage oder Erneuerung öffentlicher Spielplätze, Stellplätze, Parkflächen und Grünanlagen können ebenfalls gefördert werden.

 

Für private Eigentümer, die Maßnahmen an Ihrem Gebäude planen und einen Vertrag mit der Gemeinde abschließen, können ebenfalls Fördermittel bewilligt werden. So kann der Gemeinderat einen Fördersatz zwischen 0 – 35 % der Investitionskosten für private Modernisierungsmaßnahmen festlegen. Für Abbruchmaßnahmen können sogar bis zu 100 % der anfallenden Abbruchkosten als Förderung gewährt werden. Darüber hinaus können Privateigentümer nach Abschluss Ihrer Modernisierungsmaßnahmen bis zu 100 % der angefallenen Kosten steuerlich entsprechend der §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz steuerlich abschreiben.