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Abwassersatzung_Fassung_2013.pdf

siedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferien- hausgebiete, Wochenendhausgebiete und be- sondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Ge- biete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan [...] siedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferien- hausgebiete, Wochenendhausgebiete und be- sondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Ge- biete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan [...] Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzu- zeigen. 11 Abwassersatzung (3) Von der Absetzung bleibt eine[mehr]

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Zuletzt geändert: 30.06.2020
Satzung_ueber_den_Anschluss_an_die_oeffentliche_Wasserversorgungsanlage_und_die_Versorgung_der_Grundstuecke_mit_Wasser.pdf

r den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche [...] g einer fälligen Abgabenschuld trotz Mah- nung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der [...] ungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festge- setzten Gebiete und 2. [4,0] für die im Bebauungsplan[mehr]

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Zuletzt geändert: 30.06.2020
Satzung_ueber_die_Benutzung_von_Obdachlosen-_und_Fluechtlingsunterkuenften.pdf

g und Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht[mehr]

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Zuletzt geändert: 30.06.2020