Informationen zur Grundsteuer 2024
Informationen zur Grundsteuer 2024
In den vergangenen Tagen wurden vereinzelten Grundstückseigentümer Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 zugestellt. Sie erhielten lediglich einen solchen Bescheid, wenn sich Änderungen in den Grundstücksverhältnissen (Eigentümer/Bewertung) gegenüber dem Vorjahr ergeben haben. Ansonsten gilt der Grundsteuerbescheid, welchen Sie zuletzt erhalten haben, unverändert weiter. Bitte überprüfen Sie Ihren Bescheid und beachten Sie dabei insbesondere folgende Punkte:
Anschrift und Namen
Stimmt Ihre Anschrift noch oder hat sich eventuell Ihr Name geändert? Ist Ihr Name richtig geschrieben? Falls Änderungen vorgenommen werden müssen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Fälligkeit beachten
Die Grundsteuer ist grundsätzlich in vier gleichen Raten jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres zu bezahlen.
Für Kleinbeträge gelten folgende Fälligkeiten:
- zum 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt.
- zum 15. Februar und 15. August zu je der Hälfte Ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.
Für Jahreszahler ist der Fälligkeitstermin des Gesamtbetrages der 1. Juli.