Der Gemeinderat der Gemeinde Neidlingen hat am 20.12.2021 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Schießhütte“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO als jeweils selbstständige Satzung nach § 4 GemO beschlossen.