Sperrung der Parkplätze gegenüber Gasthaus Lamm bzw. "Nah und Gut"
Wie bereits im Mitteilungsblatt schon berichtet fand am 07.10.2020 durch Verantwortliche des Polizeipräsidiums Reutlingen, Straßenbauamt, Straßenmeisterei und Straßenverkehrsbehörde des LRA ES sowie Verantwortlicher der Gemeinde eine Verkehrsschau in Neidlingen statt.
Auf Anregung des Gemeinderates wurde geprüft, inwieweit der Fußgängerüberweg in der Weilheimer Str. auf Höhe Gasthaus Lamm in eine Lichtsignalanlage umgewandelt werden kann.
Begründet wurde dies darin, dass Querende gelegentlich spät erkannt werden und sich hierdurch insbesondere entlang des Schulwegs Gefahrensituationen ergeben.
Weiter wurde beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festzulegen.
Stellungnahmen des Straßenverkehrsamtes, Straßenbauamtes und des Polizeipräsidiums
Inhaltlich wurde hier festgestellt, dass der Fußgängerüberweg selbst sehr gut wahrzunehmen ist. Allerdings wird die wesentliche Aufstellfläche in Fahrtrichtung Wiesensteig durch parkende Fahrzeuge verdeckt.
Aus diesem Grund sind entweder die Parkplätze gegenüber des Gasthauses Lamm oder der Fußgängerüberweg aus Gründen der Verkehrssicherheit zu sperren.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Vermeidung etwaiger Gefahrensituationen aufgrund fehlender Sichtverhältnisse war nicht erkennbar.
Nach Fertigstellung der Wohnanlage `Betreutes Wohnen` im dortigen Bereich kann die Situation neu bewertet werden.
Da an dieser Stelle mitunter der Schulweg kreuzt wird eine Lichtsignalanlage zur Einrichtung befürwortet. Neben dem Weg zur Schule ist hier auch die einzige gesicherte Querungsmöglichkeit im Umfeld des o.g. Gasthauses und der vorhandenen Einkaufsmöglichkeit.
Dies wird bei der Bewertung berücksichtigt.
Das Straßenbauamt wird zur konkreten Beurteilung des Einsatzfeldes Verkehrszahlen erheben und der Straßenverkehrsbehörde nach Abschluss vorlegen. Anhand dieser Zahlen ist der vorgenannte Antrag konkret zu bewerten.
Letztendlich wurde im Ergebnis verfügt,
`um die erforderlichen Sichtweiten auf die Aufstellflächen zu gewährleisten waren die vorgennannten Parkplätze gegenüber des Gasthauses Lamm bzw. `Nah und Gut` durch den zuständigen Straßenbaulastträger, also die Gemeinde, zu sperren.
Dies ist nun erfolgt.
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