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Bericht über die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Weilheim an der Teck am 21.03.2022 20. FNP-Änderung Photovoltaikanlage Wasen, Gemarkung Holzmaden - Einleitungsbeschluss

Artikel vom 31.03.2022

Bericht über die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Weilheim an der Teck am 21.03.2022 20. FNP-Änderung Photovoltaikanlage Wasen, Gemarkung Holzmaden - Einleitungsbeschluss

Weilheims Stadtbaumeister Jens Hofmann führte die Anwesenden in das Thema ein und erläuterte den Hintergrund: Ein Unternehmen in Holzmaden hat zur Versorgung mit elektrischer Energie eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich ihrer Betriebsgebäude erstellt. Damit möchte das Unternehmen die Nutzung von Ökostrom weiter ausbauen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für die Fläche der Anlage sind nun jedoch zwei konkurrierende Nutzungsansprüche identifiziert worden. Diese sind die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung auf der einen und die längerfristige Gewerbeentwicklung der Gemeinde Holzmaden in diesem Bereich auf der anderen Seite.

 

Die Gemeinde Holzmaden unterstützt die Überlegungen des Unternehmens zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Solarenergie im Grundsatz. Dennoch soll die längerfristige Gewerbeentwicklung nicht verbaut werden. Da die Gewerbeentwicklung durch die bestehenden Stromfreileitungen derzeit jedoch stark eingeschränkt ist, kann sich die Gemeinde Holzmaden eine befristete Nutzung der Fläche mit einer Photovoltaikanlage vorstellen.

 

Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ist baurechtlich als bauliche Anlage zu betrachten. Der Paragraph 35 BauGB, der Bebauung im Außenbereich regelt, privilegiert Freiflächensolaranlagen aber nicht. Daher und weil die Fläche im Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der Planbereich liegt laut Regionalplan der Region Stuttgart in einem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind daher in der Abwägung besonders zu berücksichtigen. Daneben ist die Fläche im Bestand als Landwirtschaftliche Fläche der Flurbilanz Stufe II nachrichtlich dargestellt.

 

Festgestellt wurde ferner, dass festgesetzte Schutzgebiete nicht direkt betroffen sind. Bezüglich des Artenschutzes wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass im Planungsbereich keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu erwarten sind. Entsprechend der Zielsetzung soll eine Sonderfläche mit der Zweckbestimmung für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage dargestellt werden. Zur Abarbeitung der Umweltbelange wird ein Umweltbericht erstellt.

 

Nach dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die frühzeitige Beteiligung im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan.

 

Nach zwei Wortmeldungen aus dem Gremium, die sich grundsätzlich für Photovoltaik-Technologie aussprachen, jedoch die Anlagen auf Freiflächen als schlechteste Version erachten und stattdessen Dachflächen als geeigneter ansehen, beschloss das Gremium einstimmig: 1. Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan im Bereich „Wasen“, Gemarkung Holzmaden, zur Ausweisung einer Fläche für eine Photovoltaikanlage wird eingeleitet. 2. Das vorläufige Plangebiet ist in der Anlage dargestellt. Die planerische Zielsetzung ist die Bereitstellung einer Fläche für eine Photovoltaikanlage. 3. Der Beschluss zur 20. Änderung des FNP ist gem. § 2(1) BauGB öffentlich bekannt zu machen die Öffentlichkeit und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zu beteiligen.

  

Bekanntgaben und Anfragen

 

Es gab weder Bekanntgaben seitens der Weilheimer Stadtverwaltung noch Anfragen seitens der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses.