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Neukalkulation und Erhöhung der Abwassergebühren ab dem Jahr 2022

Artikel vom 23.03.2023

In den letzten Wochen wurden die Wasser- bzw. Abwasserbescheide (Jahresrechnungen 2022) den Gebührenschuldnern zugestellt.

In diesem Zusammenhang möchte die Gemeindeverwaltung die Hintergründe der Gebührenerhöhung im Abwasserbereich nochmals detailliert erläutern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neidlingen hat am 26.09.2022 die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr ab dem Jahr 2022 auf 3,29 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr ab dem Jahr 2022 auf 0,74 €/m² versiegelter Fläche festgesetzt. Auf die bevorstehende Neukalkulation und Erhöhung der Gebühren mit Wirkung ab 01.01.2022 wurde bereits im Dezember 2021 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Neidlingen hingewiesen.

Der Grundsatz im Bereich der Abwasserbeseitigung besteht darin, dass keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen und damit maximal eine 100%-ige Kostendeckung erlaubt ist. Die Einhaltung dieser Maßgabe wird regelmäßig im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch das Landratsamt Esslingen überprüft.

Um diesem Erfordernis Rechnung zu tragen werden bereits seit dem Jahr 2012 (seit der Einführung der sog. „gesplitteten Abwassergebühr“) regelmäßig im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung die gebührenrechtlichen Ergebnisse für den Bereich „Schmutzwasser“ und „Niederschlagswasser“ getrennt ermittelt. Damit wird jährlich einzeln festgestellt, ob im jeweiligen Bereich im abgelaufenen Jahr eine Kostenüberdeckung (Erträge>Aufwendungen) oder aber eine Kostenunterdeckung (Erträge<Aufwendungen) zu verzeichnen war. Sollte in einem Gebührenbereich (z.B. Schmutzwasser) eine Kostenüberdeckung festgestellt werden, ist diese Überdeckung zwingend innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren dem Gebührenzahler wieder gutzubringen. Im Falle einer Kostenunterdeckung kann diese ebenfalls innerhalb eines fünfjährigen Zeitraums in eine Neukalkulation eingestellt werden.

Bei der letzten durchgeführten Neukalkulation im Jahr 2022 war es so, dass in den letzten Jahren (seit der letzten Neukalkulation im Jahr 2017) vergleichsweise hohe Kostenunterdeckungen in beiden Gebührenbereichen entstanden sind und in die Neukalkulation 2022 einzustellen waren. Dies bedeutet, dass die Gebührenhöhe, die in den Jahren 2017 bis 2021 Gültigkeit hatte, nicht ausreichend war um sämtliche im jeweiligen Jahr und im jeweiligen Gebührenbereich entstandene Aufwendungen zu decken.

In Summe belief sich die Kostenunterdeckung im Bereich Schmutzwasser auf 68.427 Euro welche in die Gebührenneukalkulation ab dem Jahr 2022 eingestellt wurde. Diese Einstellung der Gebührenunterdeckung mit rund 68.400 Euro wirkt sich dementsprechend erhöhend auf den Gebührensatz der Schmutzwassergebühr ab dem Jahr 2022 aus.

In Summe belief sich die Kostenunterdeckung im Bereich Niederschlagswasser auf 54.814 Euro welche in die Gebührenkalkulation ab dem Jahr 2022 eingestellt wurde. Diese Einstellung der Gebührenunterdeckung mit rund 54.800 Euro wirkt sich dementsprechend erhöhend auf den Gebührensatz der Niederschlagswassergebühr ab dem Jahr 2022 aus.

Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden liegt die Gemeinde Neidlingen mit einer Schmutzwassergebühr ab 01.01.2022 in Höhe von 3,29 Euro/m³ auf einem leicht überdurchschnittlichen Niveau (bis 2021 unterdurchschnittlich) und mit einer Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2022 in Höhe von 0,74 Euro/m² ebenso auf einem leicht überdurchschnittlichen Niveau (bis 2021 unterdurchschnittlich).