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Gemeinde Neidlingen

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen im Gebiet „Ortskern II“ in Neidlingen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Artikel vom 25.05.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Neidlingen hat in öffentlicher Sitzung am 22.05.2023 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Gebiet „Ortskern II“ in Neidlingen (siehe im nachfolgenden Abgrenzungsplan vom 03.08.2022 schwarz gestrichelt umrandet) beschlossen.

 

Mit diesem Beschluss werden gesetzliche Tatbestände wie die Beteiligung und Mitwirkung aller Betroffenen, die Auskunftspflicht aller Eigentümer und Nutzungsberechtigten über alle Tatsachen, die für die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes erforderlich sind, die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger und die Zurückstellung von Bauvorhaben wie auch die Beseitigung baulicher Anlagen, wirksam.

 

1. Aufgrund der Ergebnisse des von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) erarbeiteten Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) vom Oktober 2022 wurde der Bereich „Ortskern II“ als vorläufiges, künftiges Sanierungsgebiet ermittelt.

 

2. Für dieses Gebiet werden der Beginn Vorbereitender Untersuchungen (VU) und die Einholung entsprechender Stellungnahmen im Sinne des § 141 BauGB festgesetzt.

 

3. Das Untersuchungsgebiet umfasst den im beiliegenden Plan vom 03.08.2022 gekennzeichneten Bereich.

 

4. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird in der Bekanntmachung auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen.

 

gez. Jürgen Ebler

Bürgermeister

http://www.neidlingen.de//de/rathaus-buergerservice/aktuelles