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Gemeinde Neidlingen

Abräumen des Grabes Ihres Angehörigen

Artikel vom 23.03.2023

Nach unserer Friedhofsordnung besteht für Erdgräber ein Ruherecht von 20 Jahren und 15 Jahren bei Urnen und Kammern.

Wir beabsichtigen nun diese Gräber nach der Sommerpflanzperiode (Anfang / Mitte Oktober) abzuräumen und zu rekultivieren. Hierzu werden die Gehwegplatten, die zugleich die Grabeinfassung darstellen, und die Grabsteine einschließlich der Fundamente von unserem Bauhof entfernt. Das Grabfeld wird eingesät.

Die hierfür entstehenden Kosten werden wir Ihnen nach Ende der Arbeiten, gemäß der Friedhofssatzung, in Rechnung stellen.

Die Angehörigen werden im Laufe der nächsten Wochen persönlich angeschrieben.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Rathaus, Frau Maleika, Telefon 07023-9002313.

http://www.neidlingen.de//de/rathaus-buergerservice/aktuelles