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Gemeinde Neidlingen

Gewässerschau am Seebach und an der Lindach!

Artikel vom 28.03.2023

Gewässerschau am Seebach und an der Lindach!

Amtliche Bekanntmachung                                                                  28.03.2023

 

Gewässerschau am Seebach und an der Lindach!

 

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen.

 

Die Gemeinde Neidlingen ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer Seebach und Lindach mit Nebengewässern. Deshalb führt die Gemeinde Neidlingen am 04.04.2023 gemeinsam mit dem Landratsamt Esslingen entlang der genannten Gewässer eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Seebaches und der Lindach in Neidlingen geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

 

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.

Die Gemeinde Neidlingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden sie sich bitte an Herrn Bürgermeister Ebler, Tel. 07023 900 23-12

  

Informationnen zur Gewässerschau>>

http://www.neidlingen.de//de/rathaus-buergerservice/aktuelles