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Gemeinde Neidlingen

Antrag auf Förderung zum Erwerb von Obstbäumen

Artikel vom 14.03.2024

Antrag auf Förderung zum Erwerb von Obstbäumen

Antrag auf Förderung zum Erwerb von Obstbäumen

 

Der Gemeinderat hat einstimmig Förderrichtlinien zur Streuobstförderung beschlossen.

 
  1. Berechtigt sind Grundstückseigentümer in Neidlingen, die den Baum auf Neidlinger Markung setzen. Das Flurstück ist anzugeben.
  2. Je Baum wird ein Betrag von 30 € von der Gemeinde gefördert.
  3. Der Baum ist mit Pfahl, Drahthose zum Wildschutz und Wühlmausschutzkorb zu erwerben.
  4. Pro Jahr werden maximal fünf Bäume pro Grundstücksbesitzer gefördert.
  5. Gefördert werden Obstbäume als Halb/Hochstamm z.B. Apfel, Kirsche, Birne, Nuss, Zwetschge und Mirabelle.
  6. Der Obst- und Gartenbauverein Neidlingen bestätigt die Richtigkeit der Förderung.
  7. Der Antrag auf Förderung ist schriftlich mit Rechnung bei der Gemeinde Neidlingen einzureichen.
  8. Der Grundstückeigentümer verpflichtet sich zur fachgerechten Pflege der Bäume.
 

Auf unserer Homepage können Sie den „Antrag auf Förderung zum Erwerb von Obstbäumen“ herunterladen. Rechnungen ab dem Datum 27.02.2024 können berücksichtigt werden.

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Pflanzungen von Obstbäumen in Neidlingen.

 

Ihr Jürgen Ebler

Bürgermeister

 

>> Förderantrag 

http://www.neidlingen.de//de/rathaus-buergerservice/aktuelles