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Gemeinde Neidlingen

Gasmangellage – die aktuelle Situation im Überblick

Artikel vom 10.11.2022

Gasmangellage – die aktuelle Situation im Überblick

Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell stabil, heißt: Engpässe gibt es nicht, die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Zurzeit beträgt der Füllstand der Gasspeicher fast 95 Prozent (Stand: 12.10.). Deutschland liegt damit über dem von der Bundesregierung gesetzlich für den 1. Oktober vorgesehenen Speicherziel von 85 Prozent.

 

Energiesparen ist gesellschaftliche Aufgabe

Trotz der aktuell stabilen Lage beschäftigt die Sorge vor einer möglichen Gas- und Strommangellage (ein Teil unseres Stroms in unseren Netzen wird mit Gas erzeugt) die Bevölkerung. Außer der deutschen Import- und Exportmenge an Gas sowie den aktuellen Speicherfüllständen spielen die Temperaturen in diesem Winter eine wichtige Rolle. Ein weiterer entscheidender Punkt ist das Verhalten der Verbraucher. Sie sind laut Bundesnetzagentur für rund 40 Prozent des Gasverbrauchs verantwortlich. Bürger sind daher dazu aufgerufen, sich mit konkreten Einsparmaßnahmen solidarisch zu zeigen. In der Verantwortung stehen hier auch Kommunen, die zuständig für Energieplanung und Energieversorgung sind und den Bürgern als Beraterin und Ansprechpartnerin dienen. In diesem Kontext rät auch der Netzbetreiber Netze BW dringend von der Nutzung von Heizlüftern ab, da diese das Stromnetz überlasten können.

 

Klare Verantwortlichkeiten je nach Situation

Der „Notfallplan Gas“ regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer möglichen Krisensituation. Er sieht drei Eskalationsstufen vor. Im Juni 2022 wurde die zweite Stufe, die „Alarmstufe“ ausgerufen. Zur Alarmstufe kommt es, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt. Ziel der Beteiligten auf dem Markt ist nach wie vor eine Entspannung der Lage.

Im Falle einer „Notfallstufe“ übernimmt die Bundesnetzagentur die Hauptverantwortung. Die Notfallstufe wird bei einer außergewöhnlich hohen Nachfrage des Marktes ausgerufen. Dann darf die Bundesnetzagentur Vorgaben machen und direkt in das Netzgeschehen eingreifen. Hierbei kann sie Unternehmen und Verbraucher verpflichten, ihren Gasbezug zu reduzieren oder auf Null zu senken. Weigern sich Verbraucher, diese Vorgaben einzuhalten, werden aller Voraussicht nach die Netzbetreiber die Bundesnetzagentur bei ihren Tätigkeiten unterstützen.

 

Notfallvorsorge bei Gas-und Strolausfall>>

Kommunikationspaket Energiekrise- Links und QR- Codes>>

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