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Gemeinde Neidlingen

Sperrung des Waldgebiets und seiner Zugangswege im Bereich unterhalb der Ruine Reußenstein wegen Steinschlag-und Felssturzgefahr nach § 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) verlängert bis zum 31.12.2025

Artikel vom 07.02.2024

Sperrung des Waldgebiets und seiner Zugangswege im Bereich unterhalb der Ruine Reußenstein wegen Steinschlag-und Felssturzgefahr nach § 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) verlängert bis zum 31.12.2025

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