Sperrung des Waldgebiets und seiner Zugangswege im Bereich unterhalb der Ruine Reußenstein wegen Steinschlag-und Felssturzgefahr nach § 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) verlängert bis zum 31.12.2025
Artikel vom 07.02.2024
Sperrung des Waldgebiets und seiner Zugangswege im Bereich unterhalb der Ruine Reußenstein wegen Steinschlag-und Felssturzgefahr nach § 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) verlängert bis zum 31.12.2025