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Gemeinde Neidlingen

Schöffenwahl 2023

Artikel vom 09.02.2023

Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Die bisherige Amtsperiode der ehrenamtlichen Schöffen läuft ab, weshalb für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Schöffen und Jugendschöffen gesucht werden.

Für die Amts- und Landgerichte werden ehrenamtliche Neidlingerinnen und Neidlinger gesucht.

Als gewählte Schöffinnen und Schöffen wirken diese Personen für vier Jahre gleichberechtigt neben den Richtern an der Rechtsprechung in Strafverfahren mit. Mit dem Ablauf der aktuellen Geschäftszeit werden bundesweit wieder Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden daher Neidlingerinnen und Neidlinger, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Aus den Bewerberinnen und Bewerbern schlägt der Gemeinderat der Gemeinde Neidlingen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geeignete Kandidaten vor. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wählt der Schöffenwahlausschuss hieraus sowohl Hauptschöffen, als auch Hilfsschöffen aus, die im Bedarfsfall nachrücken können. Bewerben kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger, die bzw. der in Neidlingen wohnt und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein wird. Wählbar sind nur deutsche Staatsbürger, die zudem die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer hingegen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden. Weitere Voraussetzungen sind ein gutes menschliches Gespür und Sozialkompetenz. Künftige Schöffinnen und Schöffen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, daher wird eine gewisse Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beurteilen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat. Hierzu werden Indizien aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden abgeleitet. Die dafür erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis kann aus beruflicher Erfahrung, aber auch aus gesellschaftlichem Engagement der künftigen Laienrichterinnen und -richtern resultieren. Das verantwortungsvolle Amt der Schöffinnen und Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein. Es sollte ein Verständnis über die Ursachen von Kriminalität sowie den Sinn und Zweck von Strafen vorhanden sein. Daneben fordert das Ehrenamt auch Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff ins Leben eines anderen Menschen durch das gefällte Urteil.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zweidrittel-Mehrheit des Gerichts erforderlich. Gegen die Meinung beider Schöffen kann niemand verurteilt werden. Wer diese persönliche Verantwortung für mehrjährige Freiheitsstrafen, die Versagung einer Bewährung oder einen Freispruch mangels Beweislage nicht mitverantworten kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie für das Amt eines Jugendschöffen können sich bis zum 30. April 2023 bei der Gemeinde Neidingen bewerben. Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt unter www.neidlingen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Gerne senden wir Ihnen auch ein Formular zu. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Gemeinde Neidingen, Telefon 07023 90023 0, gemeinde@neidlingen.de

 

Flyer>> 

http://www.neidlingen.de//de/rathaus-buergerservice/aktuelles