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Gemeinde Neidlingen

Sachstand Baugebiet Schießhütte

Artikel vom 25.05.2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Bürgerversammlung im November 2022 hat die Gemeindeverwaltung umfangreich über den rechtlichen Sachstand zum Baugebiet Schießhütte informiert und die Sachlage dargestellt. An dieser Stelle möchte die Gemeindeverwaltung nochmals kurz über den bisherigen Verlauf und das zukünftige Prozedere informieren.

Das Landratsamt Esslingen teilte der Gemeindeverwaltung Neidlingen im letzten Frühsommer mit, dass eine Umweltschutzorganisation Widerspruch gegen den Umwandlungsbescheid zum Baugebiet Schießhütte eingelegt hat.

Dieser Widerspruch hat eine so genannte aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass alle Erschließungs- und Planungsmaßahmen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres gestoppt sind.

Wie bereits in der Bürgerversammlung dargestellt, hat die Gemeindeverwaltung auf drei Ebenen versucht, eine Einigung zu erzielen.

 

Die erste Option war der direkte Austausch mit unseren kommunalen Vertretern des Landesparlamentes. Diese Gespräche haben stattgefunden. Der Austausch diesbezüglich dauert noch an, wird aber keine schnelle Lösung herbeiführen.

 

Die zweite Option war die Verhandlungslösung mit der Umweltorganisation. Hier haben im Hintergrund umfangreiche Gespräche und Termine stattgefunden. Seitens der Gemeinde Neidlingen angebotene Vergleiche wurden allerdings ausgeschlagen. Eine gütliche und für beide Seiten vertretbare Einigung war daher nicht möglich. An dieser Stelle soll betont werden, dass die Gemeinde sehr kompromissbereit gewesen wäre. Allerdings hat die Gegenseite sämtliche Kompromissvorschläge der Gemeinde Neidlingen ausgeschlagen und gleichzeitig keinerlei Gegenvorschläge in die Konsensfindung eingebracht.

 

Die nun letztlich einzig verbliebene Option war und ist die Beschreitung des Verwaltungsgerichtsweges. Parallel zu den oben genannten Verfahren wurde ab Herbst 2022 intensiv mit der anwaltschaftlichen Vertretung ein Antrag auf Sofortvollzug schriftlich vorbereitet. Insbesondere in den Tagen zwischen den Jahren und im Januar 2023 wurde intensiv an der rechtlichen Begründung gearbeitet.

Nachdem zwischenzeitlich zwei rechtskräftige Urteile in ähnlicher Sache vorliegen, wurde dieser neue Sachstand ebenfalls mit abgewogen.

Anfang März wurde der Antrag auf Sofortvollzug beim Landratsamt Esslingen eingereicht. Nach Vorprüfung und Beteiligung naturschutzrechtlicher Verbände wurde mit Stand, 17.04.2023, der Gemeinde Neidlingen mitgeteilt, dass dem Antrag auf Sofortvollzug stattgegeben wird.

Das Landratsamt Esslingen vertritt die von der Gemeinde vorgebrachte Rechtsposition.

Der Positivbescheid wurde nicht nur an die Gemeinde versandt, sondern ebenso an den Widerspruchssteller, weshalb hier noch gegebenenfalls Rechtsmittel von der Gegenseite eingelegt werden können.

Stand heute wird im Herbst 2023 mit der Rodung der 19 Streuobstbäume begonnen. Aktuell befinden wir uns in der Vegetationsphase, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Rodung durchgeführt werden kann und darf.

Die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln durch die Gegenseite ist ebenfalls noch nicht abgelaufen.

 

Ihr

Jürgen Ebler

Bürgermeister

 

Info:

Die Landesregierung hat mit der Einführung des § 33a Landesnaturschutzgesetz schutzwürdige Streuobstwiesen unter einen besonders hohen Schutz gestellt. Betroffen sind alle Flächen ab 1500 m².

Des Weiteren hat die Landesregierung mit der Einführung des Umweltrechtshilfegesetzes speziellen Umweltorganisationen die Möglichkeit eröffnet, juristisch gegen Verwaltungsverfahren vorzugehen.

http://www.neidlingen.de//de/rathaus-buergerservice/aktuelles