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Gemeinde Neidlingen

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Neidlingen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Artikel vom 25.05.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Neidlingen hat in der öffentlichen Sitzung am 22. Mai 2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Dienstag, 30. Mai 2023 bis Dienstag, 06.  Juni 2023 zu Jedermanns Einsicht im Rathaus, Zimmer 11, aus. Die Einsicht ist während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus, Zimmer 11, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Über den Einspruch entscheidet der beim Amtsgericht gebildete Wahlausschuss.

 

gez. Jürgen Ebler

Bürgermeister

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