Änderungen an die Krankenkasse melden
Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.
Unterlagen
Keine
Kosten
keine
Sonstiges
Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Rechtsgrundlage
- § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
Zuständigkeit
Ihre Krankenkasse
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Freigabevermerk
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg