Dienstleistungen: Gemeinde Neidlingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neidlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in der
Biosphärengemeinde Neidlingen

Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis.

Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen, indem Sie

  • eine Prostitutionsstätte oder eine Prostitutionsvermittlung betreiben,
  • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen oder
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen.

Prostitutionsstätten sind:

Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die dauerhaft als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden. Beispiele: Bordelle, bordellartige Einrichtungen, Wohnungsbordelle, Terminwohnungen oder Modellwohnungen.

Prostitutionsvermittlung bedeutet:

Vermittlung mindestens einer anderen Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers. Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören. Hierzu zählen auch Fahr- und Begleitdienste (sog. Escort).

Prostitutionsfahrzeuge sind:

in der Regel Kraftfahrzeuge, insbesondere Wohnmobile, Wohnwagen, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen (z. B. See- und Binnenschiffe, die nicht dauerhaft mit dem Ufer verbunden sind), die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Prostitutionsveranstaltungen sind:

für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen mindestens eine unmittelbar anwesende Person sexuelle Dienstleistungen anbietet.

Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept. Hierfür müssen die Mindestanforderungen für das jeweilige Prostitutionsgewerbe erfüllt sein.

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn das Prostitutionsgewerbe in einer Gemeinde mit mindestens 35.000 Einwohner betrieben werden soll. Dies gilt nur, wenn für diese kein vollständiges Verbot der Prostitution im gesamten Gemeindegebiet durch Rechtsverordnung besteht.

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe mit einer Stellvertretung betreiben wollen, müssen Sie zusätzlich den Antrag Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe stellen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.

  • Für die elektronische Antragstellung melden Sie sich mit Ihrem Service-Konto an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Wählen Sie das gewünschte Prostitutionsgewerbe aus, z. B. Betrieb einer Prostitutionsstätte.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Schicken Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Im weiteren Verfahren holt die zuständige Stelle zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit eine Stellungnahme bei der Polizei ein. Bei Bedarf können zur Prüfung des Betriebskonzeptes weitere Stellen und Fachbereiche beteiligt werden, z. B. Bauordnungs-, Bauplanungs-, Gesundheits-, Immissionsschutz-, Fahrzeug-Zulassungs-, Gewerbe- und Ordnungsbehörde sowie Jugendamt.

Sie dürfen das Prostitutionsgewerbe erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Fristen

Keine

Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart 0 oder europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart 9 (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- oder Betriebssitzgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Angaben zu Personen, die für Aufgaben der Stellvertretung, Betriebsleitung und –beaufsichtigung eingesetzt werden

Gesellschaften (juristische Personen), z.B. GmbH:

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche/n Vertretung/en (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart 0 für die gesetzliche/n Vertretung/en oder europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart 9 sowohl für die Gesellschaft als auch für die gesetzliche/n Vertretung/en (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- oder Betriebssitzgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzliche/n Vertretung/en
  • Angaben zu Personen, die für Aufgaben der Stellvertretung, Betriebsleitung und –beaufsichtigung eingesetzt werden

Zusätzlich bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte:

  • Bau- oder Nutzungsgenehmigung einschließlich Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
  • Grundrisszeichnung
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

Zusätzlich bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gegebenenfalls Eigentumsnachweis hinsichtlich des Fahrzeugs oder Nachweis der Nutzungsberechtigung
  • Aktuelles Foto des Fahrzeugs

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Ihrem Einzelfall und nach der Gebührensatzung der Kommune, in der Sie das Gewerbe betreiben möchten. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Die zeitliche Dauer für die Erlaubniserteilung richtet sich nach der Komplexität des Sachverhaltes.

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Die untere Verwaltungsbehörde, soweit im jeweiligen Gemeindegebiet kein Verbot der Prostitution entgegensteht.

Vertiefende Informationen

  • Gewerbe anmelden
  • Führungszeugnis beantragen
  • Gewerbezentralregisterauszug beantragen

Freigabevermerk

08.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg