Lebenslagen: Gemeinde Neidlingen

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neidlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neidlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Neidlingen
Kirschblüte
Kirschblüte
Herzlich willkommen in der
Biosphärengemeinde Neidlingen

Übergang in weiterführende Schulen

 

Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen.

Bei der Entscheidung für die passende weiterführende Schule müssen Lernstand und Entwicklungspotenzial des Kindes berücksichtigt werden.

NAVi 4 BW - das neue Aufnahmeverfahren in Klasse 4 Baden-Württemberg begleitet und unterstützt daher Erziehungsberechtigte während des letzten Grundschuljahres bei der Entscheidung für die Wahl einer geeigneten weiterführenden Schulart und enthält folgende Bausteine:

1. Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse

Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend.

Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Bildungsauftrag, Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtung.

2. Die Kompetenzmessung Kompass 4

Die Kompetenzmessung „Kompass 4“ wird landesweit zentral zur Verfügung gestellt und ist wesentlicher Bestandteil von NAVi 4 BW. Sie wird Ende November in Klasse 4 durchgeführt. Dabei wird der Leistungsstand in Deutsch und Mathematik in der Klassenstufe 4 auf Grundlage des Bildungsplans für die Grundschule erhoben. Die Ergebnisse der Kompetenzmessung „Kompass 4“ werden in den Informations- und Beratungsgesprächen mit den ERziehungsberechtigten thematisiert und in einer schriftlichen Mitteilung ausgehändigt.
Die Kompetenzmessung „Kompass 4“ beinhaltet außerdem einen überfachlichen Teil mit der Einschätzung der Lehrkräfte zu Verhalten, Arbeiten und Lernen Ihres Kindes. Der überfachliche Teil fließt nicht in die Bewertung der Kompetenzmessung „Kompass 4“ ein, ist aber wesentlicher Bestandteil der Informations- und Beratungsgespräche. Darüber hinaus finden die überfachlichen Kompetenzen bei der Empfehlung der Klassenkonferenz Berücksichtigung.

3. Informations- und Beratungsgespräche der Klassenlehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten

Die Informations- und Beratungsgespräche im Rahmen des NAVi 4 BW finden im Dezember/Januar statt. In diesen Gesprächen werden die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes einschließlich der Ergebnisse der Kompetenzmessung „Kompass 4“ sowie die Lernpotenziale des Kindes im Blick auf die Anforderungen der weiterführenden Schularten thematisiert.

4. Die pädagogi8sche Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz nimmt am Ende des ersten Schulhalbjahres eine pädagogische Gesamtwürdigung vor. Grundlage sind insbesondere die in Klasse 4 erreichten Noten in Deutsch und Mathematik. Die überfachlichen Kompetenzen (Einschätzung zu Arbeiten, Lernen und Verhalten) werden ebenfalls berücksichtigt. Die pädagogische Gesamtwürdigung basiert auf differenzierten, kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte. Sie mündet in eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den weiteren Bildungsweg.

5. Die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg

Die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg ergibt sich aus den Ergebnissen der Kompetenzmessung „Kompass 4“ sowie der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz und wird den Erziehungsberechtigten in einem Formularsatz zusammen mit der Halbjahresinformation ausgegeben.
Sie gibt Auskunft über die Eignung Ihres Kindes für das
- an der Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau (Niveau G), oder
- an der Real- oder Gemeinschaftsschule zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau (Niveau M), oder
- an dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule zur Hochschulreife führende erweiterte Niveau (Niveau E).

6. Der Potenzialtest

Entspricht die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg nicht Ihrem Wunsch für die Anmeldung an einem Gymnasium (Niveau E), kann das Kind an einem Gymnasium einen landesweit einheitlichen Potenzialtest ablegen. Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall mit Blatt 4 des o.g. Formularsatzes. Der Potenzialtest umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen. Das Ergebnis des Potenzialtests wird Ihnen schriftlich übermittelt, ebenso ggf. die Bestätigung, dass die Aufnahmevoraussetzungen für das Gymnasium erfüllt sind.

Die Anmeldung an der weiterführenden Schule

Die Anmeldetermine sind auf Blatt 1 der Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg vermerkt.
Je nach Rückmeldung können Sie Ihr Kind an einer Hauptschule/Werkrealschule, Realschule, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule anmelden.Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:Pass des Kindes oder ein anderer Identitätsnachweis,Formular für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (Blatt 3 des Formularsatzes)Für die Anmeldung am Gymnasium: Nachweis über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch eines Gymnasiums.Die Halbjahresinformation der Klasse 4 muss bei der Anmeldung nicht vorgelegt werden.

 

Freigabevermerk

 

10.08.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg