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Aus dem Gemeinsamen Ausschuss 19. FNP-Änderung "Rosenloh", Gemarkung Weilheim an der Teck – Auslegungsbeschluss

Artikel vom 22.12.2022

Aus dem Gemeinsamen Ausschuss 19. FNP-Änderung "Rosenloh", Gemarkung Weilheim an der Teck – Auslegungsbeschluss

Aus dem Gemeinsamen Ausschuss

 

19. FNP-Änderung "Rosenloh", Gemarkung Weilheim an der Teck

– Auslegungsbeschluss

 

Bürgermeister Johannes Züfle erläuterte den anwesenden Vertretern der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft und den weiteren Zuhörern chronologisch die Hintergründe des Anlasses für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Rosenloh“, Gemarkung Weilheim. Dabei geht es um die Bereitstellung von weiteren Gewerbeflächen, die aktuell zum größten Teil landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich sind.

 

Nach erfolgtem Bürgerentscheid im April 2022, in dem über 70 % der Weilheimer Bürgerinnen und Bürger sich für die Gewerbeflächen im Gebiet Rosenloh aussprachen, setzte die Stadt Weilheim ihre Planungen fort. Ziel ist die Bereitstellung von Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf Weilheimer Firmen sowie von Flächen für den Transformationsprozess der Wirtschaft in der Region Stuttgart, konkret für die Ansiedlung einer Brennstoffzellenfabrik mit Forschung und Entwicklung der Fa. cellcentric GmbH & Co. KG. Außerdem soll eine Teilumfahrung zur Entlastung des Verkehrsknotens L1200 / L1214 geschaffen werden. Innerhalb des Geltungsbereichs der 19. FNP-Änderung sollen größtenteils gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.

 

Der Gemeinsame Ausschuss hatte bereits in seiner Sitzung im Jahr 2017 die Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Nach dem Bürgerentscheid wurde vom 13.06.2022 bis 15.07.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 (1) BauGB durchgeführt. Parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 (1) BauGB. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie die Vorschläge zum Umgang mit den Äußerungen wurden von zwei Vertretern der von der Stadt beauftragten Kommunalentwicklung GmbH zusammengefasst und den Anwesenden zur Verfügung gestellt und vorgetragen.

 

Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB erforderlich. Sofern hierbei keine Anregungen vorgetragen werden, die die Grundzüge der Planung betreffen, kann das Bauleitplanverfahren mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgt durch das Regierungspräsidium ein Zielabweichungsverfahren. Dieses ist erforderlich, um das im Regionalplan formulierte Ziel „Gemeinde beschränkt auf Eigenentwicklung“ zu überwinden. Der Antrag erfolgt durch die Stadt Weilheim auch für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Der Antrag ist möglich, da die Ausweisung der Gewerbeflächen auch der Ansiedlung eines regional bedeutsamen Unternehmens dient.

 

Nach wenigen Wortmeldungen und nach Beantwortung der Fragen aus den Reihen der Gremiumsmitglieder beschloss der Gemeinsame Ausschuss einstimmig die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§3 (1) und §4 (1) BauGB) sowie die 19. FNP-Änderung „Rosenloh“, Gemarkung Weilheim auf Grundlage der Pläne samt Begründung vom 06.12.2022 (Anlagen 2 bis 5) gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

   

20. FNP-Änderung "Photovoltaikanlage Wasen", Gemarkung Holzmaden

– Auslegungsbeschluss

 

Eingangs legte Bürgermeister Johannes Züfle den Anlass der Planung dar: Die Firma Lang Technik GmbH hat zur Versorgung mit elektrischer Energie eine Photovoltaikanlage nördlich ihrer Betriebsgebäude erstellt. Damit soll die Nutzung von Ökostrom in der Firma weiter ausgebaut und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

 

Für die Fläche der Anlage sind jedoch insbesondere zwei konkurrierende Nutzungsansprüche erkennbar: 1. die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung und 2. die längerfristige Gewerbeentwicklung der Gemeinde in diesem Bereich. Die Gemeinde Holzmaden unterstützt die Überlegungen der Firma Lang zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Solarenergie zwar im Grundsatz, dennoch soll die längerfristige Gewerbeentwicklung nicht verbaut werden. Da durch die bestehenden Stromfreileitungen die Gewerbeentwicklung derzeit jedoch stark eingeschränkt ist, kann sich die Gemeinde Holzmaden eine befristete Nutzung der Fläche mit einer Photovoltaikanlage vorstellen.

 

Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ist baurechtlich als bauliche Anlage zu betrachten. §35 BauGB, der Bebauung im Außenbereich regelt, privilegiert Freiflächensolaranlagen aber nicht. Daher muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Bereits in seiner Sitzung im März 2022 hatte der Gemeinsame Ausschuss die 20. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 09.09.2022 bis 10.10.2022 statt. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 (1) BauGB frühzeitig beteiligt. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden schriftlich dargestellt. Der Gemeinsame Ausschuss hat über die Abwägung dieser Punkte zu entscheiden.

 

Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung gem. §3 (2) und § 4(2) BauGB erforderlich. Sofern hierbei keine Anregungen vorgetragen werden, die die Grundzüge der Planung betreffen, kann das Bauleitplanverfahren mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden.

 

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschließt die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§3 (1) und §4 (1) BauGB) sowie die 20. FNP-Änderung „Photovoltaikanlage Wasen“, Gemarkung Holzmaden auf Grundlage der Pläne samt Begründung vom 20.05.2022/02.12.2022 (Anlagen 2 bis 5) gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

  

Bekanntgaben und Anfragen

 

Es gab weder Bekanntgaben der Stadtverwaltung Weilheim noch Anfragen seitens der Mitglieder des Gremiums.