Aktuelles: Gemeinde Neidlingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neidlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in der
Biosphärengemeinde Neidlingen

Antrag auf Förderung zum Erwerb von Obstbäumen

Artikel vom 14.03.2024

Antrag auf Förderung zum Erwerb von Obstbäumen

Antrag auf Förderung zum Erwerb von Obstbäumen

 

Der Gemeinderat hat einstimmig Förderrichtlinien zur Streuobstförderung beschlossen.

 
  1. Berechtigt sind Grundstückseigentümer in Neidlingen, die den Baum auf Neidlinger Markung setzen. Das Flurstück ist anzugeben.
  2. Je Baum wird ein Betrag von 30 € von der Gemeinde gefördert.
  3. Der Baum ist mit Pfahl, Drahthose zum Wildschutz und Wühlmausschutzkorb zu erwerben.
  4. Pro Jahr werden maximal fünf Bäume pro Grundstücksbesitzer gefördert.
  5. Gefördert werden Obstbäume als Halb/Hochstamm z.B. Apfel, Kirsche, Birne, Nuss, Zwetschge und Mirabelle.
  6. Der Obst- und Gartenbauverein Neidlingen bestätigt die Richtigkeit der Förderung.
  7. Der Antrag auf Förderung ist schriftlich mit Rechnung bei der Gemeinde Neidlingen einzureichen.
  8. Der Grundstückeigentümer verpflichtet sich zur fachgerechten Pflege der Bäume.
 

Auf unserer Homepage können Sie den „Antrag auf Förderung zum Erwerb von Obstbäumen“ herunterladen. Rechnungen ab dem Datum 27.02.2024 können berücksichtigt werden.

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Pflanzungen von Obstbäumen in Neidlingen.

 

Ihr Jürgen Ebler

Bürgermeister

 

>> Förderantrag