Aktuelles: Gemeinde Neidlingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neidlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in der
Biosphärengemeinde Neidlingen

Kinderreisepass wird ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert

Artikel vom 19.12.2023

Kinderreisepass wird ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert

Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Der Kinderreisepass hat gegenüber dem Reisepass/Personalausweis nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit, da der Kinderreisepass nicht elektronisch auslesbar ist. Aus diesem Grund ist die Einreise in einige Staaten mit dem Kinderreisepass nicht möglich. Auch fordern manche Staaten bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses mit Gültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung zusätzlich erheblich ein.
Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird künftig der enorme Aufwand der Eltern für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Durch die Abschaffung werden zusätzlich die Reisedokumente deutscher Staatsbürger vereinheitlicht und somit auch die Sicherheit der Dokumente gefördert.

Welche Ausweisdokumente können für Kinder beantragt werden?
Grundsätzlich können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Die Art des Dokuments hängt von Ihrem Reiseziel ab.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen zur Einreise für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Übersicht der Kosten, erforderliche Unterlagen und Bearbeitungsdauer Personalausweis / Reisepass:

  • Persönliches Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen
  • Bisheriges Ausweisdokument, falls nicht vorhanden Geburtsurkunde im Original
  • Aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter
  • Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck
  • Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühren: Personalausweis 22,80 Euro / Reisepass 37,50 Euro
  • Bearbeitungsdauer: Personalausweis ca. 2 Wochen / Reisepass ca. 4 Wochen
  • Gültigkeit: 6 Jahre *

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von 6 Jahren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.


Bei Fragen und zur Terminvereinbarung für die Beantragung eines Ausweisdokuments stehen das Rathausteam unter 07023-900230 gerne zur Verfügung.