Aktuelles: Gemeinde Neidlingen

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Die Gemeindeverwaltung informiert

Artikel vom 09.11.2023

Die Gemeindeverwaltung informiert

Verschmutzung von Straßen und Feldwegen

Die Verschmutzung von Straßen und Feldwegen erhöht die Unfallgefahr

beträchtlich und kann auch zu Beschädigungen am Fahrbahnbelag führen.

Wer die Fahrbahn oder einen Feldweg verunreinigt, hat nach § 42

Straßengesetz die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich

zu beseitigen und ist nach § 32 der Straßenverkehrsordnung

verpflichtet, die dadurch entstandenen Verkehrsgefährdungen

ebenfalls unverzüglich zu beseitigen. Der an Reifen oder Rädern

haftende Schmutz ist vor der Ausfahrt auf die Straße oder den

Feldweg zu entfernen.

Kommt es aufgrund der Verschmutzung einer Straße oder eines

Feldweges zu einem Unfall, so hat derjenige, der die Verschmutzung

verursacht hat, mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen.

Kann unter mehreren Beteiligten nicht festgestellt werden, wer

den Schaden verursacht hat, haftet jeder für den Schaden.

Verstöße gegen die zum Schutz der Straßen und Wege und im

Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen Bestimmungen sind

so schwerwiegend, dass in der Regel eine Verwarnung nicht mehr

in Frage kommt und daher empfindliche Geldbußen auferlegt werden

können.

 

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